Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte
Kursdauer: 4-8h
Kosten: € 500,00 exkl. MWSt.
Fortbildungsveranstaltung für Strahlenschutzbeauftragte in der Dauer von 4-8 Stunden gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82.
Laut der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung § 82 sind Strahlenschutzbeauftragte verpflichtet, in Abständen von höchstens 5 Jahren eine, je nach Tätigkeit 4- oder 8-stündige, Fortbildung zu besuchen.
Kursinhalte (4h):
Kursinhalte gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82, unter anderem:
- Aktuelle Rechtsvorschriften (StrSchG, AllgStrSchV)
- Grundlagen des Strahlenschutzes und der Dosimetrie
Zielgruppe (4h):
Strahlenschutzbeauftragte bei der Anwendung ionisierender Strahlung für nichtmedizinische Zwecke, z.B.
- Messeinrichtungen für Dicke
- Dichte oder Flächengewicht
- Füllstandsanzeiger
- tragbare Röntgenfluoreszenzanalysegeräte oder
- Strahlenquellen mit vergleichbarem Risiko
Voraussetzungen (4h):
Erfolgreich absolvierte Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten im Bereich Technik & Industrie.
Im Anschluss an die Grundausbildung findet eine Prüfung über die Inhalte statt. Die Prüfung wird schriftlich als Multiple Choice Test abgehalten.

Kursinhalte (8h):
Kursinhalte gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 82, unter anderem:
- Grundlagen des Strahlenschutzes und der Dosimetrie
- Aktuelle Rechtsvorschriften (StrSchG, AllgStrSchV)
- Rechtsvorschriften im Umgang mit hochradioaktiven Stoffen
- Strahlenunfälle
- Strahlenschutzbeauftragte in der Praxis
Zielgruppe (8h):
Alle bei der 4-stündigen Fortbildung nicht angeführten Strahlenschutzbeauftragten bzw. alle sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen.
Voraussetzungen (4h):
Erfolgreich absolvierte Ausbildung zum/r Strahlenschutzbeauftragten im Bereich Technik & Industrie.
📩 Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an einer Ausbildung, Inhouse-Schulung oder weiteren Informationen haben.

